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   BVerfG, 19.04.1991 - 1 BvR 375/91   

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https://dejure.org/1991,2542
BVerfG, 19.04.1991 - 1 BvR 375/91 (https://dejure.org/1991,2542)
BVerfG, Entscheidung vom 19.04.1991 - 1 BvR 375/91 (https://dejure.org/1991,2542)
BVerfG, Entscheidung vom 19. April 1991 - 1 BvR 375/91 (https://dejure.org/1991,2542)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 179/78

    Auslegung - Heiratsabfindung - Dritte Eheschließung - Verfassungsmäßigkeit von

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1991 - 1 BvR 375/91
    Auch in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG ) läßt sich aus Art. 3 Abs. 1 GG kein Gebot herleiten, der Beschwerdeführerin unter Erweiterung der Regelung des § 68 Abs. 2 , Abs. 3 AVG einen Rentenbezug aus der Versicherung ihres ersten Ehemannes zu ermöglichen, zumal das Wiederaufleben einer (Geschiedenen-)Witwenrente dem System der Rentenversicherung an sich fremd ist und vom Grundgesetz nicht gefordert wird (vgl. BVerfGE 55, 114 [127]).

    Unabhängig davon, ob eine Hinterbliebenenrente überhaupt dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG unterliegt, scheidet ein Verstoß gegen diese Verfassungsnorm hier schon deswegen aus, weil die Beschwerdeführerin eine sozialrechtliche Position geltend macht, die ihr nach der gesetzlichen Ausgestaltung (vgl. BSGE 25, 20 [22] m.w.N.) zu keinem Zeitpunkt gegen einen bundesdeutschen Versicherungsträger zugestanden hat (vgl. BVerfGE 55, 114 [131 f.]).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1991 - 1 BvR 375/91
    Unter Berücksichtigung der eingeschränkten verfassungsgerichtlichen Überprüfbarkeit von fachgerichtlicher Auslegung und Anwendung einfachen Rechts (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]) lassen die angegriffenen Entscheidungen keinen Verfassungsverstoß erkennen.
  • BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70

    Nichtehelichen-Erbrecht

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1991 - 1 BvR 375/91
    Die verfassungsrechtliche Prüfung einer derartigen Stichtagsregelung muß sich darauf beschränken, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und die gefundene Lösung sich im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen läßt oder als willkürlich erscheint (vgl. BVerfGE 44, 1 [21 f.]).
  • BVerfG, 26.02.1980 - 1 BvR 195/77

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1315 ff. RVO

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1991 - 1 BvR 375/91
    Im übrigen können die einschlägigen Regelungen des Fremdrentenrechts nicht an Art. 14 GG gemessen werden, weil sie der Bewältigung der Folgen des Krieges dienen (vgl. BVerfGE 53, 164 [177 f.]).
  • BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 2/82

    Verfassungsmäßigkeit des Ruhens der Witwenrente eines in der DDR lebenden

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1991 - 1 BvR 375/91
    Soweit die Beschwerdeführerin eine Ungleichbehandlung gegenüber solchen Frauen rügt, die bei ansonsten vergleichbaren Umständen zur selben Zeit im damaligen Bundesgebiet eine zweite Ehe eingegangen sind, läßt sie die weite Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei der Bewältigung der Folgen des Krieges und der sich daraus ergebenden deutschen Teilung unberücksichtigt (vgl. BVerfGE 71, 66 [76 f.]).
  • BSG, 18.05.1966 - 1 RA 132/63

    Witwenrente - Wiederaufleben der Witwenrente - Wegfall der Wiederheirat -

    Auszug aus BVerfG, 19.04.1991 - 1 BvR 375/91
    Unabhängig davon, ob eine Hinterbliebenenrente überhaupt dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG unterliegt, scheidet ein Verstoß gegen diese Verfassungsnorm hier schon deswegen aus, weil die Beschwerdeführerin eine sozialrechtliche Position geltend macht, die ihr nach der gesetzlichen Ausgestaltung (vgl. BSGE 25, 20 [22] m.w.N.) zu keinem Zeitpunkt gegen einen bundesdeutschen Versicherungsträger zugestanden hat (vgl. BVerfGE 55, 114 [131 f.]).
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